Zum Betreten des Geländes des KIT-Campus Nord gelten besondere Sicherheitsbestimmungen

Wer das Gelände des KIT-Campus Nord betreten möchte, muss einen berechtigten Grund (z.B. Arbeitsvertrag, persönliche Einladung einer/eines Mitarbeiterin/Mitarbeiters, einen Werkvertrag oder einen Dienstleistungsvertrag) nachweisen.
Der sichere und zuverlässige Weg ist eine durch eine/n KIT-Mitarbeiter/in erfolgte Information an die Besucheranmeldung. 
Das Betreten des KIT-Campus Nord ist nur mit einem gültigen Besucherausweis, Warendurchlassschein oder der KIT-Card gestattet.
Diese können nur nach Vorlage eines gültigen Personaldokumentes (kein Führerschein) bei der Anmeldung oder der Lieferzufahrt ausgestellt werden.

Einen Auszug aus der aktuell gültigen Zutrittsregelung des KIT-Campus Nord finden Sie hier (PDF).
Informationen gemäß Art. 13 DS-GVO für Zugang von Besuchern und Lieferanten zum Campus Nord finden Sie hier (PDF).

Hier finden Sie die Zugangsmodalitäten im Einzelnen:

Hinweis:

Um unnötige Wartezeiten für Ihre Gäste oder Anlieferer zu vermeiden benötigt die Anmeldung/Lieferzufahrt grundsätzlich Informationen über Ansprechpartner, Gebäude- und Telefonnummer für eventuelle Rückfragen.

 

Information zum Datenschutz:
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