Besucherausweise werden bei der Anmeldung unter Vorlage eines gültigen Personalausweises oder Reisepasses und Nachweis einer Zutrittsnotwendigkeit ausgestellt.
Ggf. ist ein Aufenthaltstitel, Duldung, Visum oder Fiktionsbescheinigung erforderlich. Der Führerschein ist nicht ausreichend.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Campussicherheit sind stets bestrebt, die Wartezeit der Gäste des KIT-Campus Nord bei der Besucheranmeldung so kurz wie möglich zu halten. Um eine optimale Abwicklung zu gewährleisten, ist die Mithilfe der Gastgeber erforderlich.
Schon vor dem Besuch sind daher folgende Informationen von den Gastgebern erwünscht:
- Besuchstag und Uhrzeit
- Organisationseinheit und Gebäudenummer, in welchem der Besucher erwartet wird
- eine/n Ansprechpartner/-in und dessen/deren Telefonnummer für Rückfragen.
Für die Erstellung eines Besucherausweises, befristeten Besucherausweises (kurzfristiger Einsatz im KIT max. 14 Tage) oder eines Gruppenpassierscheines werden folgende Daten benötigt:
- Name
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Bei Besuchergruppen lässt sich die Wartezeit erheblich verkürzen, wenn vorab eine Liste mit den benötigten Daten bei SUM-CSI eingereicht wird und ein/e KIT-Mitarbeiter/-in die Gruppe abholt. In diesem Fall kann ein Gruppenpassierschein ausgestellt werden, für dessen Ausstellung nur einer der Gäste seinen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen muss.
Besucher unter 16 Jahren:
Das KIT-Gelände Campus Nord dürfen diese nur betreten, wenn vorher eine schriftliche Zustimmung der Leitung der Organisationseinheit, die besucht werden soll, bei der Besucheranmeldung von SUM-CSI vorliegt. Der Zutritt gilt hierbei nur für den genehmigten Einzelfall und nur für Räumlichkeiten der betroffenen Organisationseinheit. Wiederholte Besuche sind nicht möglich. Die Verantwortung für Besucher unter 16 Jahren, insbesondere auch für die Einhaltung der geltenden Sicherheitsbestimmungen, liegt bei der Leitung der besuchten Organisationseinheit.