Übermittlung von Radonmessdaten gemäß §155 (5) StrlSchV

Durch die Änderung der Strahlenschutzverordnung vom 8. Oktober 2021 ist das KIT-Radonlabor als anerkannte Stelle nach §155 Strahlenschutzverordnung verpflichtet die Messergebnisse der Radonkonzentration, sowie Informationen aus den Aufzeichnungen des Verantwortlichen des Arbeitsplatzes an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) zu übermitteln.

Die Rechtsgrundlage für die Übermittlung der Daten an das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS) bildet § 132 Satz 1 und 2 Nummer 4 des Strahlenschutzgesetzes, von denen § 132 Satz 2 Nummer 4 durch Artikel 1 Nummer 37 des Gesetzes vom 20. Mai 2021 (BGBl. I S. 1194) neu gefasst wurde, in Verbindung mit der 3. Verordnung zur Änderung der Strahlenschutzverordnung vom 8. Oktober 2021.

Gerne können Sie für die Übermittlung der Daten das folgende Formular verwenden. Sollten Sie Angaben für mehrere Messorte übermitteln, können Sie gerne unsere Excel-Vorlage verwenden und diese anschlienend an Dosimetrielabore∂sum.kit.edu senden. 

Download Excel-Vorlage

Bitte beachten Sie, dass die Excel-Datei von Spalte A beginnend von links nach rechts zu befüllen ist.

Radonmessdaten

Kundendaten



Ist die Messung bereits abgeschlossen?


Standort der Betriebstätte

Anlass der Messung


Anlage 8: Eigenschaften der Betriebsstätte

Bei Zugehörigkeit zu Anlage 8

Bei Anlage 8: Anlagen der Wassergewinnung, -verteilung und verbreitung

Bei Anlage 8: Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Schächten

Bei Anlage 8: Arbeitsplätze in untertägigen Bergwerken, Schächten
Messverpflichtung des Arbeitsplatzes aus anderen Gründen: Eigenschaften der Betriebstätte




Lage des Arbeitsplatzes innerhalb der Betriebsstätte


Eigenschaften des Messortes




Bei Konformitätsbereich

Bei Konformitätsbereich: Wie viele einzelne Räume wurden im Koformitätsbereich für Messungen ausgewählt.

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