Überwachung
Im Rahmen der auf den Sicherheitsbevollmächtigten übertragenen Aufgaben überwacht SUM zusammen mit den Fachkräften für Arbeitssicherheit (FAS) Personen und Arbeitsplätze im Hinblick auf die Umsetzung der dem KIT auferlegten Pflichten zu den Themen Sicherheit und Umwelt. Dies erfolgt in erster Linie in beratender Weise sowie durch Begehungen.
Die Aufgaben und Prozesse hierzu gliedern sich wie folgt:
- Beratung und Begehungen
- Strahlenschutz
- Biologische Sicherheit
- Chemikaliensicherheit
- Tierschutz
- Umweltschutz
Darüber hinaus werden einzelne Aufgaben zur Terminverfolgung insbesondere von Arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen und Maßnahmen zur Erhaltung und Aktualisierung der Fachkunde erfüllt.
Organisatorisch sind bei SUM auch die in den zugehörigen Rechtsvorschriften definierten Zentralen Beauftragten zu den Themen Sicherheit und Umwelt angesiedelt. Es sind dies
- der Beauftragte für die Biologische Sicherheit,
- der Beauftragte für den Abfall,
- der Gewässerschutzbeauftragte,
- der Immissionsschutzbeauftragte und
- die zentrale Tierschutzbeauftragte.
Deren besondere Rechtsstellung und ihre Aufgaben sind in den einschlägigen Rechtsvorschriften (Gesetze, Verordnungen) festgelegt. Sie handeln fachlich weisungsfrei und berichten dem KIT-Präsidium in regelmäßigen Abständen.