Strahlenpassstelle und Personendosisregister
Zur Umsetzung der Bestimmungen des Strahlenschutzrechts wird bei SUM-ST-A das sogenannte Personendosisregister (PDR) und die Strahlenpasstelle (SPS) betrieben. Darin werden die im KIT ermittelten Personendosiswerte und die Inkorporationsmessergebnisse für Eigenpersonal (PDR) und Fremdfirmenmitarbeiter (SPS) dokumentiert und entsprechend den Fristen der Verordnungen aufbewahrt.
Bevor beruflich exponierte Fremdfirmenmitarbeiter in Strahlenschutzbereichen des KIT tätig werden dürfen, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Die fremde Einrichtung muss eine gültige Genehmigung nach § 25 StrlSchG vorlegen.
- Zwischen der fremden Einrichtung und dem KIT muss ein Abgrenzungsvertrag geschlossen werden.
- Der Mitarbeiter der fremden Einrichtung muss einen gültigen und vollständig ausgefüllten Strahlenpass vorlegen.
- Der Mitarbeiter der fremden Einrichtung muss vor Aufnahme seiner Tätigkeit durch den Strahlenschutzbeauftragten der Organisationseinheit, in deren Kontrollbereich er tätig werden soll, eine anlagenbezogene Strahlenschutzunterweisung erhalten.
- Während seiner Tätigkeit im Kontrollbereich des KIT muss der Mitarbeiter der Fremdfirma ein von dieser gestelltes amtliches Dosismeter tragen.
- Falls erforderlich erhält der Mitarbeiter der Fremdfirma zusätzlich ein nichtamtliches (Betreiberdosimeter) vom KIT zur Verfügung gestellt, das er während des Aufenthalts im Strahlenschutzbereich zu tragen hat.
- Es empfiehlt sich, die Notwendigkeit und Erfüllung der Voraussetzungen rechtzeitig abzuklären, damit zeitaufwendige und kostenintensive Verzögerungen beim Einsatz von Fremdfirmenpersonal vermieden werden. Wenden Sie sich hierzu bitte an den Kontakt der Strahlenpassstelle.
Personen, die einer geringen beruflichen Exposition im Strahlenschutz ausgesetzt sein können, aber keine beruflich exponierten Personen der Kategorie A oder B sind, werden KIT-intern als Personen der "Kategorie N" bezeichnet.
Damit N-Personen (Fremdfirmenmitarbeiter) Strahlenschutzbereiche des KIT betreten können muss eine Bestätigung (englische Version), dass es sich bei dem Fremdfirmenmitarbeiter nicht um eine beruflich exponierte Person der Kategorie A oder B handelt und die im laufenden Kalenderjahr erhaltene effektive Dosis < 1 mSv war, von der Fremdfirma ausgefüllt und der Strahlenpassstelle rechtzeitig vor Beginn der Tätigkeiten vorgelegt werden.
Öffnungszeiten der Strahlenpassstelle Mo - Fr 8:00 - 12:00 Uhr Nachmittags geschlossen oder nach Absprache. (Kontakte siehe Seitenende)
Schließtage 2024: |
Downloads:
Lageplan: Strahlenpassstellen auf dem Betriebsgelände des KIT-CN Auf dem Betriebsgelände des KIT-CN befinden sich zur Zeit drei Strahlenpassstellen; jeweils eine für KIT-CN, JRC und KTE. |
Bestätigung der Fremdfirma über nicht beruflich exponierte Personen
|
Muster KIT-Abgrenzungsvertrag |
Merkblatt für Fremdfirmen |