Gewässerschutz
Gemäß § 64 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) erfolgte aufgrund einer Auflage in der gültigen wasserrechtlichen Erlaubnis zur Direkt-Einleitung von Abwasser in den Rhein aus den Klärwerken des KIT Campus Nord und aufgrund der Menge des direkt eingeleiteten Abwassers die ordnungsgemäße Bestellung eines Gewässerschutzbeauftragten. Die Aufgaben des Beauftragten schreibt der § 65 WHG fest. Der Beauftragte kann seine Aufgaben gemäß den gesetzlichen Vorgaben weisungsfrei ausführen und ist mit den vom Gesetzgeber geforderten Vorsprache- und Mitwirkungsrechten in die Organisationsstruktur des KIT eingebunden. Er ist personell und hinsichtlich seiner Budget-Ausstattung in SUM angeordnet, was Synergien hinsichtlich weiterer Beauftragter sowie eine Nähe zur Geschäftsleitung garantiert.