Tierschutz

Im Rahmen des Tierschutzgesetzes (TierSchG; §§ 7-11b) und der Tierschutz-Versuchstier-Verordnung (TierSchVersV) ist das KIT als Betreiber verantwortlich für die rechtskonforme Unterbringung und Pflege der Tiere, die ordnungsgemäße Durchführung von Tierversuchen, die Bereitstellung von Tierschutzbeauftragten und eines Tierschutzausschusses und die Vermittlung der notwendigen Sachkunde und Kenntnisse.

SUM unterstützt das KIT als Betreiber, indem es die Beantragung von Tierversuchen oder Tierhaltungen fachkundig begleitet und die Kommunikation mit den Behörden übernimmt.

Darüber hinaus stellt SUM die zentrale Tierschutzbeauftragte und stellt deren Weisungsfreiheit sicher. Über regelmäßig organisierte Sitzungen der mit Tierversuchen befassten Personen, Tierpflegepersonal und Tierschutzbeauftragten wird die Kommunikation intern unterstützt.

Eine aktuelle Webseite im KISS stellt den mit Tierversuchen befassten Personen alle aktuellen Informationen und Formulare zur Verfügung.