Kontamination und Dosisleistung
Sollen Gegenstände aus Gebäuden des KIT, in denen mit offener Radioaktivität umgegangen wird, gemäß § 58 StrlSchV entfernt oder herausgebracht werden, so ist eine Absprache mit der Arbeitsgruppe Arbeitsplatzüberwachung (SUM-ST-Ü) erforderlich. Je nach Vorgeschichte des Materials und der geplanten weiteren Verwendung bzw. der Entsorgung erfolgen dann die entsprechenden Kontaminationsmessungen und Messungen der Dosisleistung.